Erinnern und Gedenken im öffentlichen Raum.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

Abstract

Der öffentliche Raum stellt traditionell ein Forum für staatliche, insbesondere auch kommunal organisierte Gedenkkultur in Form der Benennung von Straßen, Plätzen oder öffentlichen Einrichtungen nach historischen Personen dar. Aber auch Private wollen Straßen und ihre Umgebung für individuelles Gedenken nutzen und beispielsweise Gedenkobjekte niederlegen oder gar dauerhaft anbringen. Dass dabei Grundrechte sowohl der Gedenkenden als auch derjenigen, derer gedacht wird, eine Rolle spielen, wird vielfach nicht hinreichend erkannt und daher im Beitrag näher erörtert.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 5

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S. 169-179

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