Leitfaden. Satzungen zur Erhaltung und Gestaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz. Leitfaden.
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DE
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Potsdam
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Zusammenfassung
Die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg repräsentieren eine jahrhundertealte Baukultur. Bauernhäuser, Gutshöfe, Schlösser, Bürgerhäuser, Dome und Kirchen, Alleen und Pflasterstraßen, Dörfer und befestigte Städte mit Wällen, Stadtmauern und Toren bezeugen dies. Als Zeugnisse von Baukultur und Geschichte, als identitätsstiftende Elemente in Städten und Dörfern gebührt ihnen ein besonderer Schutz. Soweit möglich, gehören sie erhalten und verdienen Rücksichtnahme bei der städtebaulichen Entwicklung in der Umgebung. Dabei können die sogenannten "kleinen Satzungen" helfen. Mit der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs 1 Nr 1 BauGB kann eine besondere Melde- und Genehmigungspflicht für Veränderungen und die Beseitigung von Gebäuden eingeführt werden. Neue Gebäude müssen sich dann dem Vorhandenen anpassen. Äußerlich wirksame bauliche Veränderungen können zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets unterbunden werden. Mit der Gestaltungssatzung nach § 87 Abs. 8 BbgBO können Vorschriften zur äußeren Gestaltung von allen Neubauten und von baulichen Eingriffen in Bestandsbauten gemacht werden - sei es mit dem Ziel, einer Neubausiedlung auf der grünen Wiese ein eigenes Gesicht zu geben, sei es mit dem Ziel, stilprägende architektonische Elemente in historisch gewachsenen Quartieren zu schützen und als Ordnungsmaß für die Fortentwicklung der Ortsteile zu nutzen. In der Veröffentlichung werden Hinweise zur rechtssicheren Anwendung der kleinen Satzungen gegeben. Im ersten Teil des Leitfadens werden strategische Empfehlungen abgegeben: Wie geht man Erhaltung und Gestaltung mittels der "kleinen Satzungen" am besten an? Im zweiten Teil des Leitfadens werden die Hauptmerkmale der Satzungen und die zugehörigen Verfahren miteinander verglichen. Hier findet der Praktiker auch zielführende Hinweise zu den typischen Vorteilen und möglichen Schwachpunkten der einzelnen Satzungen.
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Seiten
54 S.