Reformansätze des Bundesbauministeriums. Verzicht auf Objektförderung?

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Im Bundesministerium für Städtebau, Raumordnung und Bauwesen werden derzeit mittel- wie längerfristige Reformansätze zur Wohnungsbauförderung diskutiert. Eindeutig negativ beurteilt wird die Investitionsgutlösung mit unbegrenztem Werbungskostenabzug. Bei der Präferenz für die Betrachtung des Wohneigentums als Konsumgut wird die Einführung fester Abzugsbeträge unter Einbeziehung einer linearen Kindergeldkomponente von der jeweiligen Steuerschuld erwogen. Die Objektförderung soll entfallen. Diskutiert wird auch die Neuordnung des Abschreibungsparagraphen 7 b und des Bauherrenmodells. Die Modernisierungsförderungsmaßnahmen sollen fortgesetzt werden. hg

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Schlagwörter

Politik, Wohnungsbau, Wohnungsbaufinanzierung, Wohneigentum, Investition, Konsum, Förderungsrichtlinie, Steuerbegünstigung, Modernisierung, Objektförderung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.5, S.212, 214

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Politik, Wohnungsbau, Wohnungsbaufinanzierung, Wohneigentum, Investition, Konsum, Förderungsrichtlinie, Steuerbegünstigung, Modernisierung, Objektförderung

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