Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. integrierte Berichterstattung: Pflicht oder Kür? Praxisfolgen einer Regulierung für die Ersteller, Prüfer und Adressaten nachhaltigkeitsrelevanter Berichte.
Dt. Fachverl.
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Dt. Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0931-0983
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ZLB: Kws 250,8 ZA 3482
BBR: Z 471
TIB: ZB 3717
BBR: Z 471
TIB: ZB 3717
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RE
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Abstract
Während im Lagebericht nach § 289 Abs. 3 HGB von großen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB bzw. im Konzernlagebericht nach § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB bei der Analyse des Geschäftsverlaufs nur allgemein auch auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage von Bedeutung sind, einzugehen ist, entwickeln sich derzeit auf noch freiwilliger Basis Grundsätze zu Nachhaltigkeitsberichten und zum Integrated Reporting auf internationaler Ebene, die eine starke Ausstrahlungswirkung auch auf deutsche Unternehmen haben. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob eine weitere Zunahme der Berichts- und Prüfungspflichten in der externen Rechnungslegung überhaupt einen Beitrag zu einer transparenteren und adressatenorientierteren Rechenschaftslegung leisten kann und welche Implikationen eine verpflichtende Berichterstattung für die Berichtersteller, den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sowie die Berichtsadressaten mit sich bringt.
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Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht
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Nr. 1
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S. 58-77