Dienstbarkeiten und Reallasten als Sicherungsmittel.
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SEBI: 87/4808
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Zusammenfassung
Zur Sicherung schuldrechtlicher Nutzungsansprüche durch Dienstbarkeiten ist es erforderlich, ein obligatorisches und ein dingliches Nutzungsrecht verwandten Inhalts nebeneinander entstehen zu lassen. Ferner will die Arbeit zeigen, daß die Sicherungsreallast ein zulässiges und geeignetes dingliches Sicherungsmittel darstellt. Insbesondere einzelne Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen können mit Hilfe der Sicherungsreallast gesichert werden. Das Verhältnis von Sicherungsreallast und gesicherter Forderung gleicht dem von Sicherungsgrundschuld und gesicherter Forderung. Daher treten die entsprechenden Probleme auch bei der Sicherungsreallast auf. Zur Lösung der meisten Probleme kann auf die Grundsätze der Sicherungsgrundschuld zurückgegriffen werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Reallast in ein Stammrecht auf Entrichtung wiederkehrender Leistungen aus dem Grundstück (Pargr. 1105 BGB) und Rechte auf Entrichtung von Einzelleistungen (Pargr. 1107 f. BGB) "aufgespalten" ist: Diese Tatsache steht einer pauschalen Übertragbarkeit entgegen. chb/difu
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Grundstücksrecht, Sicherungsmittel, Verschuldung, Wohnrecht, Rechtsprechung, Mietvertrag, Grundbuch, Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Mietwesen, Wohnungswesen, Recht, Bodenrecht
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Bonn: (1986), XXII, 202 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)
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Grundstücksrecht, Sicherungsmittel, Verschuldung, Wohnrecht, Rechtsprechung, Mietvertrag, Grundbuch, Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Mietwesen, Wohnungswesen, Recht, Bodenrecht