Raumordnung und grenzüberschreitende Regionalplanung im Rhein-Neckar-Raum.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Hervorzuheben ist die 1969 in einem Staatsvertrag festgelegte zweistufige Organisationsstruktur auf der regionalen Planungsebene in Form einer ländergrenzenüberschreitenden Rahmenplanung mit rechtlicher Bindungswirkung nur für die länderinterne Regionalplanung. Die Abstimmung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung obliegt einer Raumordnungskommision, die Aufstellung des Rahmenplans einem Raumordnungsverband. Der nunmehr vorgelegte Planentwurf behandelt schwerpunktmäßig entwicklungspolitische Ziele und Planungsgrundsätze. Erstere bestehen in der Wahrung der großräumigen Stellung des Planungsraums an der Rheinachse, Bewahrung seiner kulturlandschaftlichen Vielfalt und dem Abbau von Grenzgeheimnissen. Das dem Punkt-Band-Prinzip folgende siedlungsstrukturelle Leitbild sieht ein System regionaler Siedlungsachsen und - schwerpunkte, orientiert an den schienengebundenen Verkehrswegen, ein System regionaler Grünzüge sowie Vorrangflächen und/für Versorgungseinrichtungen (Naherholungsgebiete, Standorte für die Stromerzeugung, Hochschuleinrichtungen u.a.m.) vor. Für die Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung in den Mittelzentren wurden Richtwerte festgelegt.
Description
Keywords
Regionalplanung, Regionalplanungsgemeinschaft, Regionalplanungsprogramm, Grenzüberschreitend, Raumordnungsziel
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Raumforschung und Raumordnung, Köln 35 (1977), H. 5, S. 207-217, Kt.; Tab.; Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Regionalplanung, Regionalplanungsgemeinschaft, Regionalplanungsprogramm, Grenzüberschreitend, Raumordnungsziel