Öffentlichkeitsbeteiligung bei atom- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 94/2138

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Zusammenfassung

Für die atomrechtlichen Genehmigungen nach § 7 Atomgesetz und die immisionsschutzrechtlichen Genehmigungen nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz ist in den jeweiligen Verfahrensverordnungen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Verwaltungsentscheidung vorgesehen. Trotz der detaillierten Regelung der Genehmigungsverfahren bleiben noch manche Fragen bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung offen. Die Arbeit verdeutlicht daher zunächst den Ablauf der Öffentlichkeitsarbeit im einzelnen, bevor sie auf deren Funktion und verfassungsrechtliche Erforderlichkeit eingeht. Bei der Beurteilung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch auf die Erfahrungen in der Genehmigungspraxis zurückgegriffen. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Sicherung der Grundrechte und damit auch eine weitere Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist, da die notwendige Information der Bürger auch ohne sie gewährleistet sei. lil/difu

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266 S.

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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 87