Die Agrargesetzgebung für die Herzogtümer Bremen und Verden im 18. und 19. Jahrhundert.
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1976
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SEBI: 77/5557
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Zusammenfassung
Nach einer Beschreibung der agrarischen Zustände in Marsch und Geest zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden die drei herausragenden Vorgänge untersucht, die zur Beseitigung der beschriebenen Verhältnisse geführt haben 1. die Teilung der Gemeinheiten; 2. die Neuverteilung der Felder (Verkoppelungen) und 3. die Befreiung der Bauern von der Grundherrschaft. Diese Vorgänge nehmen im Regierungsbezirk Stade um 1825 ihren Anfang und waren gegen Ende des 19. Jahrhunderts abgeschlossen. Die Untersuchung zeigt insbesondere auf, wie diese Veränderung der Agrarverhältnisse durch Gesetze und andere staatliche Maßnahmen ermöglicht und gefördert wurde. Für das Untersuchungsgebiet werden folgende Reformgesetze betrachtet 1. die Verordnung vom 22. November 1768, ,,wie in Landes-Oeconomie-Angelegenheiten zu verfahren''; 2. die Gemeinheitsteilungsordnung für das Fürstentum Lüneburg vom 25. Juni 1802; 3. die Gemeinheitsteilungsordnung für die Herzogtümer Bremen und Verden vom 26. Juli 1825; 4. die Verordnung über die bei der Ablösung der grund- und gutsherrlichen Lasten und Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse zu befolgenden Grundsätze vom 10. November 1831; 5. die hannoversche Ablösungsordnung vom 23. Juli 1833; 6. das hannoversche Verkoppelungsgesetz vom 30. Juni 1842; und 7. das Gesetz über das Verfahren in Gemeinheitsteilungs- und Verkoppelungssachen vom 30. Juni 1842.
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Hamburg: (1976), XXV, 278 S., Kt.; Tab.; Lit.