Verfassungsrevision und Demokratisierungsprozeß im Königreich Württemberg. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des Parlamentarischen Regierungssystems in Deutschland.

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SEBI: 76/3150

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Abstract

Ausgehend von den Grundstrukturen der Verfassung von 1819 wird die verfassungsrechtliche Stellung des Monarchen und der Staatsbürger bzw. des sie repräsentierenden Organs dargestellt. Während die bürgerliche Führungsschicht lediglich bestrebt war, den Gesellschaftsprozeß vor Eingriffen des Staates durch Rechtsnormen zu schützen, wobei sie dem Monarchen die alleinige Herrschaftsposition einräumen konnte, trachtete eine mit der Industrialisierung gewachsene neue gesellschaftliche Breitenschicht nach immer stärkerer Teilhabe am Staat. Die Gründung der Parteien wie die Forderung nach Erweiterung der Grundrechte und des Wahlrechts gingen der Veränderung der instutionellen Stellung der Staatsorgane voraus. Erst mit dem Sieg der bisher oppositionellen Parteikräfte in der Wahl von 1895 wurde die Ablösung des monarchischen durch das - allerdings noch nicht formalisierte - parlamentarische prinzip offenkundig. Abschließend werden die revolutionären Vorgänge um die Einführung der parlamentarischen Monarchie bzw. der Ausrufung der Republik behandelt.

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Parlamentarismus, Demokratisierung, Monarchie, Verfassungsgeschichte, Partei, Landesgeschichte, Politik, Geschichte

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Stuttgart: Kohlhammer (1969), XX, 190 S., Lit.(phil.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1969)

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Parlamentarismus, Demokratisierung, Monarchie, Verfassungsgeschichte, Partei, Landesgeschichte, Politik, Geschichte

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Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B; 56