Lockung und Zwang. Zur Arbeitsverfassung im Dritten Reich.

Kranig, Andreas
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1983

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SEBI: 84/858

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Zusammenfassung

Ziel der Arbeit ist es, die Einflußnahme des nationalsozialistischen Staates auf die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen im Zeitraum von 1933 bis 1945 darzustellen und zu untersuchen, welchen Wandlungen das Arbeitsrecht unter der nationalsozialistischen Herrschaft unterworfen war. Dazu werden die verschiedenen Ebenen staatlicher Einflußnahme, die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltung, herangezogen. Im Rahmen der Gesetzgebung werden Entstehungsgründe, Zielsetzungen und Inhalte arbeitsrechtlicher Normsetzung behandelt, um zu zeigen, welche politischen, gesellschaftlichen oder auch wissenschaftlichen Gestaltungsmächte auf die arbeitsrechtliche Gesetzgebung einwirkten. Auf den weiteren Ebenen der Verwaltung und Rechtsprechung geht es um die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch um das Zusammenwirken der neuen nationalsozialistischen mit den alten liberal geprägten arbeitsrechtlichen Vorschriften, weiter um die Einrichtungen des NS-Regimes zur Durchsetzung seiner arbeitspolitischen Vorstellungen und ansatzweise um die Auswirkungen des NS-Arbeitsrechts auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. kp/difu

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Stuttgart: Dt.Verl.-Anst.(1983), 256 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hagen 1982)

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Serie/Report Nr.

Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte; 47

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