Entsorgung auf Umwegen. Bundeskabinett einigt sich auf Novelle des Elektrogerätegesetzes.

Deutscher Fachverl.
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Frankfurt/Main

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0933-3754

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ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551

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RE

Abstract

Die europäische Union hat die WEEE-Richtlinie im Jahr 2012 überarbeitet. Die neuen Vorgaben werden derzeit in nationales Recht umgesetzt. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören ein neues Sammelziel sowie erhöhte Recycling- und Verwertungsquoten. So müssen ab dem Jahr 2016 45 Prozent und ab dem Jahr 2019 sogar 65 Prozent des Durchschnittgewichts der in den Vorjahren in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte gesammelt werden. Dies betrifft nicht nur Altgeräte aus privaten Haushalten, sondern auch von Firmen und Behörden. Um die Rücknahmequote zu erreichen, muss die Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektrogeräten erweitern und erleichtern, denn derzeit landen noch viel zu viele Geräte im Hausmüll oder verschwinden irgendwo im Keller der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem neuen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sollen mehr Rohstoffe aus Altgeräten dem Kreislauf zugeführt werden. Zukünftig sind große Vertreiber (mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche) verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Zahlreiche Umweltverbände haben den Gesetzentwurf kritisiert und vorgebracht, dass die Reparatur von Altgeräten durch kleine Betriebe und Sozialunternehmen behindert werde. Grundsätzlich sollte die Wiedernutzung und Wiederaufbereitung Vorrang vor anderen Formen der Verwertung haben. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag unterschiedliche Positionen zum Gesetzentwurf erläutert.

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Entsorga

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Nr. 4/5

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S. 24-26

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