Beschaffenheit eines Wohnungsgutachtens oder eines Wohnungsbesichtigungsprotokolls hinsichtlich von Wohnungsschäden und/oder Wohnungsmängeln.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Unterschied zwischen einem Wohnungsgutachten und einem Wohnungsbesichtigungsprotokoll ist letztendlich eine reine Kostenfrage. Das von einem namhaften Sachverständigen erstellte Gutachten hat vor Gericht aber wesentlich mehr Gewicht, als ein Protokoll von einer unbekannten Person. Ein derartiges Wohnungsgutachten oder Wohnungsbesichtigungsprotokoll muss, soll es seinen Sinn und Zweck erfüllen und vor Gericht die erforderliche Beweiskraft haben, alle, auch die unwesentlich erscheinenden Wohnungsschäden dergestalt erfassen und beschreiben, dass jeder Unbeteiligte sich anhand dieses Gutachten ohne weiteres ein Bild über den Umfang und das Ausmaß der Wohnungsschäden sowie die durch diese bedingte Einschränkung der Wohnqualität machen kann. Der Autor gibt Beispiele für ein Wohnungsgutachten und eines Wohnungsbesichtigungsprotokolls. (rh)
Description
Keywords
Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Sachverständiger, Gutachten, Mangel, Protokoll, Wohnung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.2, S.39-42, Tab., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Sachverständiger, Gutachten, Mangel, Protokoll, Wohnung