Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen.

Droeschel, Wilhelm
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1979

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Durch Gesetz (§ 903 BGB) und Verfassung (Art. 14 GG) ist es gewährleistetes Recht jeden Eigentümers, aus seinem Eigentum den größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Der praktische Umgang mit diesem Recht kann jedoch selbst zwischen guten Nachbarn zu Streitigkeiten führen, deren Ausgleich im Nachbarrecht geregelt ist. Die landesrechtlichen Bestimmungen für Nordrhein-Westfalen sind im Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969 niedergelegt. Die vorliegende Erläuterung der 55 Paragraphen behandelt u.a. die Bestimmungen über Grenzabstände, Einfriedungen, Abwässer, Nachbarwände und bauliche Veränderungen. sch/difu

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Herne: Neue Wirtschafts-Briefe (1979), 199 S., Lit.

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