Instandhaltung und Instandsetzung bei vermieteten Eigentumswohnungen. Rechtsentscheid soll Klarheit bringen.

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IRB: Z 878

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Frage ist, ob der Mieter einer Eigentumswohnung einen durchsetzbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung hat, wenn die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum erforderlich machen und ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung fehlt. In der bisher bekannten Rechtsprechung zu dieser Frage werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Diese werden hier dargestellt. Beim Instandhaltungsanspruch des Mieters handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch, bei dem der Vermieter zur Wiederherstellung des ordnungsmäßigen Gebrauchs verpflichtet ist. Wie der Vermieter diesen Anspruch erfüllt, ist nach herrschender Meinung seine Angelegenheit. Diese Grundsätze gelten auch für vermietete Eigentumswohnungen, wobei das Risiko einer erschwerten Durchsetzung der Instandsetzungsansprüche in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf den Mieter abgewälzt werden kann. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Eigentumswohnung, Vermietung, Mieter, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelbeseitigung, Rechtsprechung, Anspruch, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentümerversammlung, Recht, Wohnung

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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 20(1990), Nr.2, S.50-52

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Eigentumswohnung, Vermietung, Mieter, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelbeseitigung, Rechtsprechung, Anspruch, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentümerversammlung, Recht, Wohnung

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