Die Rechtsstellung des politisch verfolgten Fremden nach deutschem Recht.

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SEBI: BG 931

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Die Arbeit befaßt sich mit der Rechtsstellung des Personenkreises, dem Art. 16 II S. 2 GG das Asylrecht gewährt.Während sich andere Untersuchungen mit den Voraussetzungen des Asylrechts beschäftigen, will der Autor die damals (1965) noch vernachlässigte Frage des rechtlichen Status des politisch verfolgten Fremden erörtern.Die Rechtsstellung eines Asylberechtigten ist vom Gesetzgeber nicht umfassend geregelt; es kommt daher eine Vielzahl von fremdenrechtlichen Vorschriften zur Anwendung.Rechtsgrundlagen sind hier neben dem deutschen Ausländergesetz (AuslG) völkerrechtliche Verträge.Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1953 und die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 gelten unmittelbar im Range einfacher Bundesgesetze.Subsidär können Rechtssätze des allgemeinen Fremdenrechts gem.Art. 25 GG zur Anwendung kommen.Die Theorie des völkerrechtlichen Mindeststandards ist jedoch in der Bundesrepublik Deutschland als einem Staat mit hoch entwickelten Rechts- und Grundrechtsverbürgungen fast bedeutungslos.Die Arbeit erörtert Rechtsgarantien im Bereich der Auslieferung, Ausweisung und ähnlicher Maßnahmen, öffentlichrechtliche Rechte und Pflichten, Fragen des Privatrechtsverkehrs sowie den Verlust der Rechtsstellung. chb/difu

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Ausländer, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Völkerrecht, Asylrecht, Ausländerrecht, Menschenrecht, Flüchtlingsrecht, Flüchtlingskonvention, Menschenrechtskonvention

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Köln: (1965), XV, 140 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1965)

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Ausländer, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Völkerrecht, Asylrecht, Ausländerrecht, Menschenrecht, Flüchtlingsrecht, Flüchtlingskonvention, Menschenrechtskonvention

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