Völkerrechtliche Probleme östlicher Beteiligungen an internationalen Veranstaltungen in West-Berlin.
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1985
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SEBI: 84/2615
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Zusammenfassung
Auch nach Abschluß des Viermächteabkommens über Berlin im Jahre 1971 gibt es weiterhin eine Fülle ungelöster Rechtsfragen, die immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Lage der Stadt zwischen Ost und West führen. Eine dieser Auseinandersetzungen hat ihren Ursprung in der östlichen Beteiligung an internationalen Veranstaltungen in Berlin (West). Die enorme praktische Bedeutung dieses Bereichs für West-Berlin läßt sich anhand von Zahlen belegen: 1981 kamen 1,2 Mio. Besucher in die Stadt, darunter 328.670 auswärtige Messegäste. 1980 nahm West-Berlin in der Reihenfolge der Kongreßstädte der Welt hinter Paris, London, Genf, Brüssel und Wien den 6. Rang ein. Allerdings fehlt es auch nach dem Abschluß des Viermächteabkommens weiter an der Bereitschaft des Ostblocks, an internationalen Veranstaltungen in West-Berlin teilzunehmen. Die Arbeit versucht, die völkerrechtliche Bewertung der häufigen Boykottpolitik der Ostblock-Staaten vorzunehmen. chb/difu
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Schlagwörter
Völkerrecht , Viermächteabkommen , Messe , Ausstellung , Kongress , Sport , Kultur , Verband , Freizeit , Handel , Fremdenverkehr , Recht , Übernational
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Berlin: Berlin-Verl.Spitz (1985), 163 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bochum 1984)
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Stichwörter
Völkerrecht , Viermächteabkommen , Messe , Ausstellung , Kongress , Sport , Kultur , Verband , Freizeit , Handel , Fremdenverkehr , Recht , Übernational
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Serie/Report Nr.
Völkerrecht und Politik; 16