Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Ihre Festlegung in der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung - ihre Umsetzung in die kommunale Bauleitplanung - exemplarisch aufgezeigt an allen von 1981 bis 1997 zwischen den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Bezirksplanungsbehörden kontroversen und deshalb in den Bezirksplanungsräten behandelten Fällen.
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DE
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Arnsberg
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ZLB: 98/3571-4
BBR: C 26 415
BBR: C 26 415
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DI
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Abstract
Raumordnungsverfahren sollen definieren, inwiefern verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Ordnung und Sicherung des Raumes inner- und außerhalb von Städten durchgesetzt werden können, ohne die örtlichen Gegebenheiten zu beeinträchtigen. Der Autor untersucht am Beispiel Nordrhein-Westfalens die Ziele der Raumordnung innerhalb des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwickluns- und Gebietsentwicklungspläne und die praktische Realität der inzwischen höchst komplizierten rechtlichen Verfahren. Das untersuchte Zielsystem soll aufzeigen, daß es im Rahmen der gegebenen Raumordnung möglich ist, ein eigenes raumordnerisches Zielsystem zu entwickeln, welches den räumlichen Bedingungen angepaßt werden kann. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit befaßt sich damit, wie die Raumordnungsverfahren tatsächlich durchgeführt wurden, um daran Verbesserungsvorschläge erkennen zu können. mabo/difu
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LVI, 300 S.