Neue Zuständigkeit der Gemeinden nach der 10. StVO-Novelle.

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IRB: Z 1047
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603

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Zusammenfassung

Es werden die neuen Zuständigkeiten der Gemeinden nach der 10. StVO-Novelle (3.3.1983) auf den Gebieten der Bestimmung von Kurzparkzonen, der Erlassung von Bescheiden betreffend Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen sowie der Bestimmung von Wohnstraßen vorgestellt, wobei den Grundtenor die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinden in den genannten Bereichen auf Kosten von Land und Bund darstellt. - FGW-

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Schlagwörter

Recht, Verkehr, Straßenverkehrsordnung, Parken, Wohnstraße, Kurzparker, Verkehrsbehinderung, Novelle

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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 49(1983)Nr.13, S.278-280, Lit.

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Recht, Verkehr, Straßenverkehrsordnung, Parken, Wohnstraße, Kurzparker, Verkehrsbehinderung, Novelle

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