Beseitigung von Abfällen aus dem medizinischen Bereich unter besonderer Berücksichtigung der Abfälle aus Arztpraxen.
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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Abfälle, die bei der ambulanten Behandlung von Patienten in Arztpraxen anfallen, sind zum überwiegenden Teil als infektionsverdächtig einzustufen. Nachdem heute zunehmend krankenhausspezifische Abfälle aus dem Sozial- und Pflegebereich in zentralen Sonderabfallverbrennungsanlagen beseitigt werden, ist es aus seuchenhygienischen Gründen nicht minder notwendig, die in Arztpraxen anfallenden Abfälle in dieses Entsorgungssystem mit einzubeziehen. Grundvoraussetzung ist, dass der separate Abtransport zur Beseitigungsanlage durch eine geeignete Verpackung der Abfälle sicher gestellt wird. Es wird das Frankfurter Modell zur Entsorgung der medizinischen Abfälle aus Arztpraxen vorgestellt und dessen gesetzliche Grundlagen angeführt. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Arztpraxis, Sonderabfall, Abfallbeseitigung, Abfallart, Entsorgung, Abfall
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Kommunalwirtschaft (1985), Nr.4, S.132-138, Tab.
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Arztpraxis, Sonderabfall, Abfallbeseitigung, Abfallart, Entsorgung, Abfall