Das Ende der Wahlfreiheit. Fernwärmesatzungen.
Hammonia
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Hammonia
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DE
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Hamburg
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0939-625X
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ZLB: Kws 510 ZB 6884
BBR: Z 143
BBR: Z 143
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Abstract
Halberstadt, Ilmenau und Neubrandenburg sind nur drei der Städte, die einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz beschlossen haben oder eine solche Maßnahme planen. Dies geschieht, weil nicht zuletzt aufgrund von energetischen Sanierungsmaßnahmen der Wohnungswirtschaft der Wärmeverbrauch insgesamt gesunken ist und damit die Erzeugungsanlagen und Netze der Energiewirtschaft oft überdimensioniert sind. Nicht selten fühlen sich Wohnungsunternehmen durch den Anschlusszwang an das Fernwärmenetz in ihrer wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. In dem Beitrag wird dies am Beispiel der Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt eG, der Wohnungsbaugenossenschaft Ilmenau eG und der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (Neuwoba) sowie der kommunalen Neubrandenburger Wohnungsbaugesellschaft (Neuwoges) beschrieben. Aus Sicht der Wohnungsunternehmen ist der Anschlusszwang an das Fernwärmenetz aus mehreren Gründen problematisch: Zum einen ist Fernwärme oft relativ teuer und zum anderen befördert es die ausgeprägt monopolistische Versorgungsstruktur, was einer technologieoffenen Dezentralisation der Wärmeversorgung widerspricht. Auch der Verband Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) sowie der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sehen den Anschlusszwang kritisch, stellen aber nicht in Abrede, dass die Fernwärme einen wichtigen Beitrag zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung leisten kann. In ihrer Skepsis gegenüber Zwangsmaßnahmen fühlen sie sich durch das Bundeskartellamt bestätigt, das in seinem 2012 veröffentlichten Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Fernwärme empfiehlt, Abnahmeverpflichtungen allenfalls befristet zu beschließen.
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Journal
Die Wohnungswirtschaft
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Nr. 4
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S. 52-54