Der vertragswidrige Verwaltungsakt.
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SEBI: 88/5763
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Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt das Thema des Konflikts zwischen einem Vertrag auf dem Gebiet des öffentlichen oder des privaten Rechts, der von einem zeitlich späteren Verwaltungsakt gestört wird. Hierbei kommt der Frage, wann der Verwaltungsakt fehlerhaft ist und wann nicht, besondere Bedeutung zu. Insbesondere bei Veränderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Situation ergeben sich Abgrenzungsprobleme. Diese Frage ist gleich mitzusetzen mit der Frage für die Behörde, wann sie einen Verwaltungsakt erlassen darf und wann nicht. Für die Fälle, in denen der Erlaß des späteren Verwaltungsakts unzulässig erscheint, stellt sich das Problem der Fehlerfolge und ihrer prozessualen Geltendmachung insbesondere unter dem Gesichtspunkt, ob Vertrags- und Rechtswidrigkeit gleichzusetzen sind. chb/difu
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Schlagwörter
Verwaltungsakt, Vertragsrecht, Zivilrecht, Fehlerhaftigkeit, Vertragswidrigkeit, Rechtsprechung, Bindungswirkung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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München: Florentz (1988), 231, 4 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1987)
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Verwaltungsakt, Vertragsrecht, Zivilrecht, Fehlerhaftigkeit, Vertragswidrigkeit, Rechtsprechung, Bindungswirkung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 166