Konfliktfeld De-facto-Vergabe.

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Berlin

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ZLB: R 628/477

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DI
RE

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Abstract

"Gerster-Affäre", "Kölner-Messe-Skandal" oder der Auftrag der Bundesnetzagentur für den Betrieb des eigenen Internetanschlusses: Nicht nur in den juristischen Fachzeitschriften, sondern auch in der Tagespresse werden immer wieder Fälle bekannt, in denen staatliche oder staatsnahe Stellen Beschaffungsaufträge ohne ein geregeltes Vergabeverfahren vergeben haben und die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens infrage gestellt wird. In diesem Zusammenhang ist oft von einer unzulässigen "De-facto-Vergabe" die Rede.Was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Konflikte ergeben sich daraus für die beteiligten Vertragsparteien und für Dritte, die sich vom Wettbewerb ausgegrenzt fühlen? Die Arbeit erläutert zunächst das Spektrum der De-facto-Vergaben, stellt dann die Konflikte im Primärrechtsschutzsystem des GWB und auf Ebene des Unionsrechts dar und widmet sich abschließend den zivilrechtlichen Folgen für solche Verträge, die vergaberechtswidrig zustande gekommen sind.

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IX, 182 S.

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Praxis und Theorie des Bau- und Immobilienrechts; 18