Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen. Bericht über die Luftgüteüberwachung im Verdichtungsgebiet Wuppertal.
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 97/1431-4
BBR: C 25 575
BBR: C 25 575
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Zusammenfassung
Die Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen legt ihr Hauptaugenmerk weniger auf die ubiquitären Komponenten der Belastungsgebieten, sondern ist auf Untersuchungsgebiete ausgerichtet, in denen Stoffe vorhanden sind, die zwar in geringen Mengen emittiert werden aber aufgrund ihres Wirkungspotentials (cancerogen, toxisch) bedeutsam sind. Darüber hinaus wird die Luftqualität auch außerhalb der durch Rechtsverordnung festzulegenden Untersuchungsgebiete gemessen. Neben den Untersuchungsgebieten wurde die Landesfläche in Sektoren aufgeteilt, in den die Luftqualität in eingeschränktem Umfang zu messen ist. In Wuppertal, dem Mittelpunkt einer der Sektoren, überschreiten einzelne Schwermetalle und die Staubbelastung die Grenz- und Orientierungswerte kleinräumig. Anstelle der Aufstellung eines Luftreinhalteplanes werden die zuständigen Ämter verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen gegenüber den industriellen Emittenten zu treffen, die eine Überschreitung dieser Werte künftig verhindern. Für Zielwertüberschreitung von Benzol, Benzoapryen und Ozon ist hingegen hauptsächlich der Verkehr verantwortlich, so daß hier stadt- und verkehrsplanerische Maßnahmen in Frage kommen. eh/difu
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Seiten
213 S.