Die Verbandsklage im hessischen Naturschutzrecht.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Zusammenfassung

Die Einführung der Verbandsklage im hessischen Naturschutzgesetz stieß auf Widerstand der Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbände sowie der kommunalen Spitzenverbände. Die Verbandsklage durchbreche das System des Verwaltungsrechtsschutzes, sie bedeute im Ergebnis die Einführung der Popularklage. Sie verlagere Entscheidungen von den demokratisch legitimierten Volksvertretern auf die Gerichte. Der Gesetzgeber vertritt dagegen die Auffassung, dass Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes stärkerer Durchsetzung bedürfen. Der Kreis der Klageberechtigten sei ohnehin ständig erweitert worden. Von der Verbandsklage sei eine kanalisierende Wirkung zu erwarten. cs

Beschreibung

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Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Naturschutzrecht, Landschaftspflege, Verbandsklage, Klagebefugnis

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Verwaltungsrundschau 27(1981)Nr.3, S.73-76, Lit.

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Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Naturschutzrecht, Landschaftspflege, Verbandsklage, Klagebefugnis

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