Zur Reformdiskussion der Wohneigentumsförderung.

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ZZ

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Wohneigentumsförderung sollte nur noch bei Haushalten erfolgen, denen ohne Förderung der Zugang zu Wohneigentum auf Dauer verwehrt wäre. Sie sollte die Verbesserung der Eigentümerquote, die Schaffung vollwertigen Wohnungseigentums, die Berücksichtigung individueller wirtschaftlicher Verhältnisse, die Transparenz bzw. Kontrollierbarkeit bezüglich der Vergabemechanismen und der Subventionsberechtigung, die Finanzierbarkeit und Gleichbehandlung und die Vermeidung von Mitnehmereffekten zum Ziel haben. Vor diesen Zielen wird eine neue Förderungsform durch einen verlorenen Zuschuss und ein Darlehen vorgestellt. hg

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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohneigentum, Wohnungsbauförderung, Besteuerung, Steuererleichterung, Steuerreform, Wohnungsbaufinanzierung, Wohneigentumsförderung, Wohneigentumsquote

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 36(1984)Nr.8, S.202-203, Lit.

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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohneigentum, Wohnungsbauförderung, Besteuerung, Steuererleichterung, Steuerreform, Wohnungsbaufinanzierung, Wohneigentumsförderung, Wohneigentumsquote

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