Schneider - "WGG-Reform jetzt zügig durchführen". Verbandstag brachte zusätzliche Erläuterungen.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Nach Auffassung von Bundesbauminister Schneider muss die Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes auf der Grundlage des Berichtes der Bund-Länder-Kommission durchgeführt werden. Ziel sei es, die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen dort eigenverantwortlich zur Wahrnehmung sozialer Versorgungsaufgaben anzuhalten, wo dies aus wohnungspolitischer Sicht erforderlich ist. Dies beinhalte jedoch keine totale Belegungsbindung, sondern beruhe auf der unternehmerischen Selbstverantwortung. Weiter wird auf die Sonderrolle der Genossenschaften, eine Geschäftsbeschränkung, auf Mietüberlegungen, den Problemkreis der Instandhaltung, die Steuerpräferenz und die Verkabelung eingegangen. hg

Beschreibung

Schlagwörter

Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Besteuerung, Miete, Instandhaltung, Wohnungswirtschaft, Verkabelung, Kabelfernsehen

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.1, S.3-5

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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Besteuerung, Miete, Instandhaltung, Wohnungswirtschaft, Verkabelung, Kabelfernsehen

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