Die Zulässigkeit tarifvertraglicher Mitbestimmungsregelungen für Bühnenkünstler.

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DE

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Köln

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ZLB: 95/3967

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Zusammenfassung

Für die Berufsgruppe der Bühnenkünstler (Schauspieler, Sänger, Regisseure, Dramaturgen, Musiker, Tänzer etc. an privaten und öffentlichen Theatern) existieren besondere, über das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hinausgehende Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei spezifischen künstlerischen Angelegenheiten. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit solcher Regelungen mit dem BetrVG und dem Grundgesetz. Neben der Frage, ob die Einführung neuer Mitbestimmungsorgane und -befugnisse durch Tarifvertrag im allgemeinen zulässig ist, stellt sich bei den Bühnenkünstlern die Frage, ob nach dem Tendenzschutz (bei Tendenzbetrieben, also auch künstlerischen Betrieben, ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer ausgeschlossen), der nach § 118 BetrVG auch für Bühnenunternehmen besteht, eine solche Mitbestimmung überhaupt zulässig ist. Nach der Klärung grundlegender Begriffe (Theater, Bühnenkünstler, Mitbestimmungsregelungen) folgt eine Darstellung der Besonderheiten für Bühnenkünstler. rebo/difu

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ca. 240 S.

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