Bodenschutz durch räumliche Planung. Möglichkeiten im Bereich des Gesamt- und Fachplanungsrechts.

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SEBI: 87/1020

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Es ist offensichtlich, daß Gefährdungen und Schäden des Bodens auf Dauer nur durch vorausschauende und vorsorgende Maßnahmen und Abwägung der an den Boden gestellten Ansprüche vermieden werden können. Es bedarf daher einer juristischen Untersuchung, ob für eine auf Vorsorge gerichtete Konzeption zum Schutz des Bodens geeignete rechtliche Regelungen zur Verfügung stehen, die die vielfältigen ökologischen wie ökonomischen Zusammenhänge und Wechselwirkungen hinreichend berücksichtigen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die Möglichkeiten des Bodenschutzes durch räumliche Planung. cp/difu

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Bodenverunreinigung, Bodenschutz, Raumplanung, Planungsrecht, Landesplanung, Bauleitplanung, Fachplanung, Landschaftsplanung, Bodenrecht, Umweltschutz, Natur, Natur/Grundlagen, Boden

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Münster: Selbstverlag (1986), 205 S., Lit.; Reg.

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Bodenverunreinigung, Bodenschutz, Raumplanung, Planungsrecht, Landesplanung, Bauleitplanung, Fachplanung, Landschaftsplanung, Bodenrecht, Umweltschutz, Natur, Natur/Grundlagen, Boden

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 109