Abstammungsrecht. Anerkennung der Vaterschaft nach Tod der Mutter?; Entbehrlichkeit ihrer Zustimmung? Auswirkungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft auf die Vormundschaft. § 1595 Abs. 1, § 1600d, 1680 BGB. DIJuF-Rechtsgutachten 31.7.2015 - Ab 2.910/ES 6.220 Lh. Ein vierjähriges Kind lebt seit drei Jahren in einer Pflegefamilie. Die leibliche Mutter ist im Januar 2015 verstorben, der leibliche Vater war bis dato nicht bekannt. Es wurde daher eine Vormundschaft des Jugendamts eingerichtet. Vor einigen Wochen erschien ein Herr S., der erklärte, Vater des Kindes sein zu können. Ein privater Vaterschaftstest bestätigte die leibliche Vaterschaft. Kann die rechtliche Vaterschaft des Herrn S. festgestellt werden oder bedarf es einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft?
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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2015
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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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DE
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Heidelberg
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1867-6723
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RE
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Das Jugendamt
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Nr. 10
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S. 493-494