Großstadt-Denkmalpflege - z.B. Hamburg, Deichstraße.
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1973
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BBR: Z 343
IRB: Z 355
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Zusammenfassung
Gemäß dem Denkmalschutzgesetz sollen auch Gebäudegruppen oder Gesamtanlagen geschützt werden, die charakteristisch für eine Zeit oder ein bestimmtes städtisches Milieu sind. Diese Forderung wird am Beispiel Deichstraße in Hamburg mit den Restbeständen von alten Bürgerhäusern exemplifiziert, indem die Planungen, Initiativen und Forderungen, einschließlich der ersten Aktionen, beschrieben werden.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Architekt, Stuttgart 22 (1973), 6, S. 150-153