Öffentliche Verwaltung durch Private. Allgemeine Lehren.
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SEBI: 76/4781
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Zusammenfassung
Der Staat bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben mehr denn je der Dienste Privater. Von den vielfältigen Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Privaten hat die Untersuchung insbesondere die selbständige Wahrnehmung von Verwaltungskompetenzen durch Private zum Gegenstand. Sie erfaßt die eigenverantwortliche Ausübung von Verwaltungskompetenzen rechtskonstruktiv, indem sie den Gesamtkomplex der privaten Verwaltungshilfe einbezieht und die verschiedenen Kategorien von Hilfen Privater für den Staat entwickelt. In diesem Komplex bestimmt sie die Merkmale des Rechtsinstituts der Beleihung teilweise neu oder präzisiert sie unter Einbeziehung gleichartiger Rechtsfiguren in anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft. Die Beleihung definiert sie als Übertragung staatlicher Aufgaben und insbesondere Verwaltungsaufgaben auf Private zur (organisationsrechtlich) selbständigen Erledigung.
Beschreibung
Schlagwörter
Beleihung, Verwaltungsaufgabe, Verwaltungskompetenz, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Partizipation, Verwaltung, Recht, Wirtschaft
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Hamburg: Hansischer Gildenverlag (1975), IX, 344S., Lit.(jur.Habil.; Erlangen-Nürnberg 1972)
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Beleihung, Verwaltungsaufgabe, Verwaltungskompetenz, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Partizipation, Verwaltung, Recht, Wirtschaft
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Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; 10