Das außerdienstliche Fehlverhalten der Beamten. Eine Untersuchung des Meinungsstandes und der disziplinarrechtlichen Praxis in Bundes- und Landesverwaltungen.

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SEBI: 80/1389

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Abstract

Schon 1849 enthielt die damalige Beamten-Disziplinarordnung eine Wohlverhaltensklausel. Seitdem wurde eine derartige Klausel in allen Beamten- und Dienststrafgesetzen übernommen. Nach geltendem Beamtenrecht des Bundes und der Länder ist der Beamte verpflichtet, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen (vgl. Pargr. 54 Bundesbeamtengesetz -BBG-). Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß an der Achtung und dem Vertrauen orientiert sein, die sein Beruf erfordert. Hieraus wurde jahrzehntelang gefolgert, daß außerdienstliches Fehlverhalten auch grundsätzlich ein Dienstvergehen bedeutet. Nach einer bahnbrechenden Entscheidung des Bundesdisziplinarhofs wurde Pargr. 77 BBG dahingehend geändert, daß außerdienstliches Fehlverhalten nur unter bestimmten Umständen und nach Berücksichtigung des Einzelfalles als Dienstvergehen gewertet werden könne. Der Autor untersucht diese Frage an praktischen Beispielen aus der Verwaltung Hamburgs und Schleswig-Holsteins. chb/difu

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Beamter, Disziplinarrecht, Strafrecht, Lehrer, Soziographie, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltung/Öffentlichkeit, Schule, Polizei

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Köln: Heymann (1980), XXIX, 349 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1979/80)

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Beamter, Disziplinarrecht, Strafrecht, Lehrer, Soziographie, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltung/Öffentlichkeit, Schule, Polizei

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Schriften zur Verwaltungslehre; 19