Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Vom 3. Mai 1984.

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SEBI: Ges 47-4
IRB: Z 1212
BBR: Z 407

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RE

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Zusammenfassung

Unter der Prämisse, in allen Landesteilen "möglichst gleichwertige, gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten oder zu schaffen", werden für die Landesentwicklung in Bayern überfachliche und fachliche Ziele formuliert. Eine zentrale Aufgabe, die sich aus den unterschiedlichen Raumstrukturen ergibt, ist es, ein ausgewogenes und sich gegenseitig ergänzendes Verhältnis von Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen anzustreben. Die Entwicklung von Bevölkerung und Arbeitsplätzen sowie der weitere Ausbau und die Förderung von zentralen Orten unterschiedlicher Stufe und von Entwicklungsachsen sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Die detailliert dargestellten fachlichen Ziele beziehen sich auf Natur und Landschaft, Siedlungswesen, Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, regionale Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt, Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten, Erholungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie Energieversorgung.

Beschreibung

Schlagwörter

Landesplanungsprogramm, Raumordnung, Landesplanung

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Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, München (1984), Nr.8, S.121-199, Lit., Kt.

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Landesplanungsprogramm, Raumordnung, Landesplanung

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