Die Privilegierung öffentlicher Unternehmen.

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SEBI: 91/1974

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Zusammenfassung

Ein öffentliches Unternehmen ist eine mindestens zu 25 Proz. von der öffentlichen Hand getragene selbständige wirtschaftliche Produktionseinheit, die keine öffentliche Verwaltung sein darf, also auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung geführt werden können muß. Öffentliche Unternehmen spielen insbesondere im Verkehrs- und Versorgungssektor eine Rolle. Die Privilegierung der Bundesbahn und -post, staatlicher und kommunaler Unternehmen im Steuerrecht sowie ihre Sonderstellung in verschiedenen Rechtsbereichen wird hier ebenso erörtert wie die Einschränkungen der Privilegierungsmöglichkeit durch das Grundgesetz, Wettbewerbsgesetze und den EWG-Vertrag. Den Abschluß bildet die Darstellung der Privilegien einzelner öffentlicher Unternehmen wie der Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen der öffentlichen Hand und der Rundfunk- und Fernsehanstalten. lil/difu

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Öffentliches Unternehmen, Privilegierung, Post, Kreditunternehmen, Versicherung, Rundfunk, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Europarecht, Verkehr, Versorgung, Energie, Steuer, Verfassungsrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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Bayreuth: (1990), 193 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bayreuth 1990)

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Öffentliches Unternehmen, Privilegierung, Post, Kreditunternehmen, Versicherung, Rundfunk, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Europarecht, Verkehr, Versorgung, Energie, Steuer, Verfassungsrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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