Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin. Öffentlich zugängliche Gebäude. Grundlagen und Beispiele.
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DE
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Berlin
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ZLB: 4-2007/2435
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EDOC
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Abstract
Barrierefreiheit wird allzu oft allein mit Behinderungen - vor allem Gehbehinderungen - in Verbindung gebracht. Wir wissen aber heute sehr gut, dass die unterschiedlichen Barrieren so gut wie jeden betreffen können. Sei es, dass bestimmte Farben oder Schriften deutlicher wahrnehmbar sind als andere, seien es bestimmte Bodenbeläge, die mehr oder weniger Halt geben oder seien es akustische Bedingungen, die einem die Orientierung leichter oder schwerer machen. Berlin verfolgt eine Baupolitik der Barrierefreiheit. Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz gibt es seit 1999 einen rechtliche Grundlage, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen und jegliche Benachteiligungen auszuschließen. Im gebauten öffentlichen Raum müssen der Respekt vor dem baulichen Bestand und den Gestaltungsqualitäten keineswegs deshalb zurücktreten. Die Publikation soll einerseits Bewusstsein und Verständnis bei Planern und Entscheidungsträgern schärfen, andererseits auch konkrete Hilfestellung inErgänzung zu bestehenden Rechtsvorschriften und Baunormen geben. difu
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67 S.