Die neuen städtebaulichen Aufgaben und das Baugesetzbuch.

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IRB: Z 877

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Die Arbeiten am neuen Baugesetzbuch standen von Beginn an unter dem Ziel, das Städtebaurecht auf die Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben des Städtebaus auszurichten. Diese von der Bundesregierung entwickelten Ziel- und Leitvorstellungen werden kurz dargestellt, bevor die Änderungen des Städtebaurechts im neuen Bundesbaugesetz vorgestellt werden. Dies betrifft die städtebaulich entscheidenden Bereiche der Stadtökologie und des Bodenschutzes. Das Gesetzbuch greift auch die städtebaurechtlich relevanten strukturpolitischen Probleme auf. Eine weitere Leitidee war die Erleichterung des Bauens. Die neuen Regelungen sollen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beitragen und sie betreffen Regelungen des Eschließungsbeitragsrechtes. Das neue Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenrecht wird dargestellt mit seinen Möglichkeiten von Finanzierung und Förderungen. (hg)

Beschreibung

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Städtebau, Stadterhaltung, Stadterneuerung, Städtebauförderung, Finanzierung, Bauträger, Stadtentwicklung, Erschließungsbeitragsrecht, Gesetzentwurf, Sanierung, Baugesetzbuch, Recht, Bundesbaugesetz

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 76(1986), Nr.12, S.614-619, Lit.

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Städtebau, Stadterhaltung, Stadterneuerung, Städtebauförderung, Finanzierung, Bauträger, Stadtentwicklung, Erschließungsbeitragsrecht, Gesetzentwurf, Sanierung, Baugesetzbuch, Recht, Bundesbaugesetz

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