Planung und Grundeigentum. Vortrag, gehalten an der Tagung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung Zürich unter dem Thema "gut planen - wohnlich bauen".

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 890
SEBI: Zs 1741-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Ist der Raumplaner von Gesetzes wegen der Intimfeind des Grundeigentümers? Aus der Sicht des staatsbürgerlich verantwortungsbewussten Grundeigentümers seien Planung und Eigentumsgarantie vereinbar und sogar voneinander abhängig. Die Hauptsorgen, die das Verhältnis Planer/Grundeigentümer belasten, seien die Abwertung der Eigentumsgarantie (Art. 30 des Vorentwurfs zur Bundesverfassung) sowie die schutzlose Auslieferung des Grundeigentümers an die Planer. Zentrale Forderungen sind: Dem Grundsatz der gesetzmäßigen Verwaltung ist in vermehrtem Maße Rechnung zu tragen; zukünftig ist stärker zu prüfen, ob der Planungseingriff für den Eigentümer überhaupt zumutbar und finanziell tragbar ist (Verhältnismäßigkeit); in den Kantonen sollten die Rechtsmittel gegen Verwaltungshandlungen erweitert werden. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Verfassung, Planungsrecht, Bodenrecht, Eigentum, Planung, Verwaltung, Eingriff, Eigentumsgarantie, Rechtsmittel, Verhältnismäßigkeit, Verwaltung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Plan, Solothurn 36(1979)Nr.3, S.XIV-XIX

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Verfassung, Planungsrecht, Bodenrecht, Eigentum, Planung, Verwaltung, Eingriff, Eigentumsgarantie, Rechtsmittel, Verhältnismäßigkeit, Verwaltung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries