Flächenstillegung 1988/89 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt sowie in Niedersachsen im Vergleich zum Grünbracheprogramm.
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1990
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SEBI: 90/5127-4
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Zusammenfassung
Am 23. Juni 1988 wurden im Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" die Förderungsgrundsätze für die Stillegung von Ackerflächen verabschiedet. Nach Änderungen, die wegen der Beanstandung einiger Bestimmungen in diesen Grundsätzen durch die EG-Kommission notwendig geworden sind, gelten im Bundesgebiet folgende auszugsweise wiedergegebene Förderungssätze: Förderungsfähig ist die Stillegung von Ackerflächen, die mindestens im Zeitraum vom 1. Juli 1987 bis zum 30. Juni 1988 als Acker genutzt worden sind sowie die Ackerflächen, die der Erzeugung von Marktordnungsprodukten gedient haben oder dienen. Auf Flächen, die im Rahmen des "Großversuchs Grünbrache" in Niedersachsen stillgelegt worden waren, nicht förderungsfähig. In dieser Arbeit wird die Flächenstillegung 1988/89 in der Bundesrepublik insgesamt sowie in Niedersachsen im Vergleich zum Grünbracheprogramm dargestellt. geh/difu
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o.O.: (1990), 28 S., Abb.; Tab.