Existieren mit der TA Luft 1986. Auswirkungen auf die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen. Tl. 1.
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1987
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ZZ
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IRB: Z 884
SEBI: Zs 2863-4
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Zusammenfassung
Die Vorschrift dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Sie enthält Vorschriften zur Reinhaltung der Luft, die zu beachten sind u.a. bei der Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlagen nach §§ 6 und 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz. (-z-)
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Umweltmagazin 16(1987), Nr.1, S.30-32