Begründung von Wohnungseigentum.

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IRB: Z 877

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Wohnungseigentum wird begründet durch Verbindung von Miteigentumsanteilen mit Sondereigentum. Im ersten Teil befasst sich der Beitrag mit der Teilungserklärung, im zweiten Teil wird die Gemeinschaftsordnung behandelt. Es werden die Rechtsgrundlagen und Inhalte der Teilungserklärung dargelegt sowie auf Schwierigkeiten hingewiesen, die beim Aufteilungsplan entstehen können. Nach neuerer Rechtsprechung gilt, dass der Aufteilungsplan bereits als Teil der Teilungserklärung zu behandeln ist und nicht nur als Anlage zur Eintragungsbewilligung. Für die Gemeinschaftsordnung, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bestimmt, sollte man die Erfahrungen der letzten 30 Jahre berücksichtigen und sie textlich auf das Notwendigste beschränken. hb

Beschreibung

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Recht, Wohnung, Eigentum, Wohneigentum, Sondereigentum, Miteigentum, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Aufteilungsplan

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.8, S.355-361 Lit.

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Recht, Wohnung, Eigentum, Wohneigentum, Sondereigentum, Miteigentum, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Aufteilungsplan

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