Platzangst. Der Konflikt um die Kohlenverflüssigung.

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IRB: Z 1292

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Rd. 25 qkm Fläche einschließlich der nach dem nordrhein-westfälischen Abstandserlass notwendigen Schutzzone beansprucht die geplante Kohleverflüssigungsanlage, die vom Ende der 80er Jahre an 10 % des deutschen Bezinbedarfs aus heimischer Steinkohle decken soll. Umweltbelastungen und Konflikte mit dem Landesentwicklungsplan zeichnen sich ab. Wohnsiedlungen die innerhalb der Schutzzone liegen, müssen verlagert werden. hb

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Raumordnung, Standortplanung, Energie, Kohleverflüssigungsanlage, Flächenbedarf, Umweltbelastung, Schutzzone, Umsiedlung, Wohngebiet

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Capital 19(1980)Nr.4, S.59, 61, 63, Abb.

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Raumordnung, Standortplanung, Energie, Kohleverflüssigungsanlage, Flächenbedarf, Umweltbelastung, Schutzzone, Umsiedlung, Wohngebiet

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