Rechtsgrundlagen und rechtliche Schranken einer Tarifpolitik als raumordnungspolitisches Mittel.
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1977
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SI B 819-120
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In diesem Beitrag geht es um die Frage, inwieweit die Tarifpolitik als Instrument der Raumordnung nutzbar gemacht werden kann. Es wird der Frage nachgegangen, welche Stellung die Tarifpolitik in unserer Rechtsordnung allgemein und im Hinblick auf ihre mögliche Verwendung als Mittel der Raumordnung im besonderen hat, wo ihre Rechtsgrundlagen sind und welche Schranken ihr gesetzt sind. Die Betrachtungen beschränken sich auf die Binnenverkehrsträger; Eisenbahn, Straßenverkehr und Binnenschiffiffahrt. Der Autor kommt zu folgender Schlußfolgerung Die Tarifpolitik kann kein Mittel der Raumordnungspolitik sein, da zu viele andere Interessen vorhanden sind, denen die Tarifpolitik dienen soll. Diese anderen Interessen sind z.B. die Erhaltung des ausgewogenen Wettbewerbs zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, Rücksichtnahme auf die soziale Lage weiter Bevölkerungskreise. In der Rangordnung der Interessen zeigt sich, daß die Regionalpolitik erst an letzter Stelle kommt, da ein finanzieller Ausgleich auch politisch auf unüberwindbare Schwierigkeiten stößt.
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In: Verkehrstarife als raumordnungspolitisches Mittel.Hrsg: Akademie für Raumforschung und Landesplanung., Hannover: (1977), S. 17-29, Lit.
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Forschungs- und Sitzungsberichte; 120