Die Informationspflichten des öffentlichen Auftraggebers für ausgeschiedene Bewerber - Sinn oder Unsinn?
Beck
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2012
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Vergaberecht nach der Vergaberechtsnovelle 2009 gibt dem öffentlichen Auftraggeber verschiedene Informationspflichten auf, die verbindlich sind (z. B. § 10 V 1 VOF und § 101 a 1 GWB) oder nur auf Antrag eines Bewerbers/Bieters zwingend erfüllt werden müssen (so etwa § 14 V VOF oder § 22 EG 1 VOL/A, § 19 1 VOL/A). Es kann somit gerade im Bereich der Vergabe freiberuflicher Leistungen zu einer mehrfachen Informationsverpflichtung für den öffentlichen Auftraggeber kommen. Nicht nur vor dem Hintergrund eines erheblichen Mehraufwands für den öffentlichen Auftraggeber stellt sich die Frage nach dem möglichen Konkurrenzverhältnis insbesondere im Bereich der zwingenden Vorschriften von § 10 V 1 VOF und § 101 a 1 GWB.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 143-146