Berufsausübung in den Mitgliedstaaten der EG. - Architektengesetz und EG-Architekten-Richtlinie. Fortsetzung in: DAB 20 (1988) Nr. 6.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1988
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 801BN
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Richtlinie gewaehrleistet die Freizügigkeit fuer Architekten bei der Niederlassung und bei der Erbringung beruflicher Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) durch die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise. Es gilt insoweit der Grundsatz der Inländergleichbehandlung. Die Umsetzung im Sinne der Anpassung des nationalen Rechts obliegt den Bundesländern. Der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesnovelle einer Änderung bzw. Ergänzung des niedersächsischen Architektengesetzes liegt vor. Die Richtlinie wird im Einzelnen erläutert. (jk)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Dt.Architektenbl.(Ausg.N2), 20(1988), Nr.5, S.BN112-BN114