Übergang vom preisgebundenen in preisfreien Wohnraum.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 877
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Nach § 10 MHG gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum das Miethöhengesetz, d.h. soweit Wohnraum nicht preisgebunden ist, gilt er als preisfrei. Entscheidend für den Übergang zur Preisfreiheit ist das Ende der Preisbindung. Die dafür nach dem Wohnungsbindungsgesetz notwendigen Bedingungen werden einzeln aufgeführt. Bei Ende der Preisbindung erheben sich Mietpreisrechtsfragen, z.B. bei Neubezug oder beim Beispiel in einer Gemeinde unter 200.000 Einwohnern. Hier ist die Frage der Mietgestaltung, des Zugangs der Mieterhöhungserklärung und der Kappungsgrenze kurz erläutert. Auch das Mietvertragsrecht bei bestehenden Mietverhältnissen muss beim Übergang in die Preisfreiheit überprüft werden. Die Betriebskostenvollumlage ist jetzt nicht mehr zwingend. Der Vermieter hat die Wahlfreiheit, ob die Betriebskosten nach Gebäuden oder Wirtschaftseinheiten erhoben werden sollen. Kurz wird auf die gemeinnützige Miete bei Wegfall der Preisbindung und auf das Grundsteuerrecht eingegangen. (hg)
Description
Keywords
Mietwohnung, Miethöhe, Sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Preisbindung, Miethöhengesetz, Mietvertrag, Wohnungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1986), Nr.8, S.399-401
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Mietwohnung, Miethöhe, Sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Preisbindung, Miethöhengesetz, Mietvertrag, Wohnungsrecht