Übergang vom preisgebundenen in preisfreien Wohnraum.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Nach § 10 MHG gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum das Miethöhengesetz, d.h. soweit Wohnraum nicht preisgebunden ist, gilt er als preisfrei. Entscheidend für den Übergang zur Preisfreiheit ist das Ende der Preisbindung. Die dafür nach dem Wohnungsbindungsgesetz notwendigen Bedingungen werden einzeln aufgeführt. Bei Ende der Preisbindung erheben sich Mietpreisrechtsfragen, z.B. bei Neubezug oder beim Beispiel in einer Gemeinde unter 200.000 Einwohnern. Hier ist die Frage der Mietgestaltung, des Zugangs der Mieterhöhungserklärung und der Kappungsgrenze kurz erläutert. Auch das Mietvertragsrecht bei bestehenden Mietverhältnissen muss beim Übergang in die Preisfreiheit überprüft werden. Die Betriebskostenvollumlage ist jetzt nicht mehr zwingend. Der Vermieter hat die Wahlfreiheit, ob die Betriebskosten nach Gebäuden oder Wirtschaftseinheiten erhoben werden sollen. Kurz wird auf die gemeinnützige Miete bei Wegfall der Preisbindung und auf das Grundsteuerrecht eingegangen. (hg)

Description

Keywords

Mietwohnung, Miethöhe, Sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Preisbindung, Miethöhengesetz, Mietvertrag, Wohnungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1986), Nr.8, S.399-401

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Mietwohnung, Miethöhe, Sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Preisbindung, Miethöhengesetz, Mietvertrag, Wohnungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries