Abwasserbegriff - Befreiung vom Anschlusszwang.
Heymann
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Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0044-3735
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1535
TIB: ZA 5443
TIB: ZA 5443
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Abwasser (Schmutzwasser) ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist. 2) Abwasser fällt in dem Augenblick an, in dem das in seinen Eigenschaften veränderte Wasser im Rohrleitungssystem gesammelt wird, um es zum Abwasserkanal oder zur grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zu leiten. Ein "abwasserfreies Haus" gibt es nicht. 3) Dem Grundstückseigentümer ist keine Wahlmöglichkeit eingeräumt, ob er sein Grundstück an den öffentlichen Schmutzwasserkanal anschließen oder das anfallende Abwasser einer grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zuführen will. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17.9.201 - 9 L 829/00 -. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Wasserrecht
Ausgabe
Nr. 3
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Seiten
S. 183-186