Die Württembergische Gemeindeverfassung von 1822 und ihre Vorläufer.
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1976
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SEBI: 76/2991
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Zusammenfassung
In dieser auf umfänglichen Quellenforschungen basierende Monographie der Entstehung der Württembergischen Gemeindeverfassung wird insbesondere das Wirken der am Zustandekommen der gemeindlcihen Regelungen beteiligten Personen berücksichtigt. Die Neuordnung der Württembergischen Gemeindeverfassung nach dem Sieg über Napoleon zog sich jahrelang hin und ging in mehreren Etappen vor sich. Nach ergebnislosen Verhandlungen mit den Landständen in den Jahren 1815-1817 erließ der König am 7. Juni 1817 die Verordnung über die Einsetzung von Gemeindedeputierten, der sich als weiterer Vorläufer am 31. Dezemberg 1818 das Edikt über die Gemeindeverfassung anschloß. Im Rahmen der am 25. September 1819 zustandekommenden "Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg" wurden schließlich in den PPAR. 62-69 die Grundsätze des Gemeinderechts festgelegt. Am 1. März 1822 konnte sodann nach Verhandlungen in der Kammer der Abgeordneten das "Edikt über die Verwaltung der Gemeinden, Stiftungen und Oberämter" ergehen, das in seinen Grundzügen bis zum Jahre 1906 erhalten blieb.
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Tübingen: Gulde-Druck (1976), XIV, 189 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1975)