Das Nachbarschaftsverhältnis unter Wohnungseigentümern.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Zusammenfassung

Das enge Zusammenleben in einer Eigentumswohnanlage bringt auch in nachbarrechtlicher Hinsicht besondere Probleme. Bei deren rechtlichen Lösung stehen vor allem Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung und die Regelung des § 14 Nr. 1 WEG im Vordergrund der Diskussion. Relativ wenig Beachtung findet dabei das allgemeine Nachbarrecht. Hier werden die Zusammenhänge zwischen beiden Rechtsinstituten aufgzeigt und die Möglichkeiten und Grenzen rechtsgeschäftlicher Regelungen dargelegt. Im einzelnen wird auf die rechtsgeschäftlichen Regelungen der Abdingbarkeit, der Vereinbarung des Mehrheitsbeschlusses und von Maßnahmen des Verwalters und des Verwaltungsbeirates eingegangen. Bei Aufteilung des Gartens in Sondernutzungsflächen gelten nach BGB die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften und die Grenzabstandsvorschriften. (hg)

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Wohneigentum, Wohnanlage, Nachbarrecht, Wohnungsverwaltung, Vereinbarung, Fläche, Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsprechung, Eigentümerversammlung, Mehrheitsbeschluss, Sondernutzung, Wohnungsrecht

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Wohnungseigentum, Hamburg 40(1989), Nr.3, S.70-72, Lit.

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Wohneigentum, Wohnanlage, Nachbarrecht, Wohnungsverwaltung, Vereinbarung, Fläche, Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsprechung, Eigentümerversammlung, Mehrheitsbeschluss, Sondernutzung, Wohnungsrecht

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