Gemeindliche Erstplanungspflicht unter besonderer Berücksichtigung des Baus von P&R-Anlagen.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/1409

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Abstract

Als mögliche Antwort auf den gestiegenen und praktisch nicht mehr zu bewältigenden motorisierten Individualverkehr gilt die Steigerung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs. In diesem Zusammenhang sind P&R-Anlagen im Umland von Großstädten errichtet worden oder noch in der Planung. An diesen Standorten stoßen P&R-Anlagen jedoch - als sogenannte negative Einrichtungen - immer wieder auf den Widerstand der gemeindlichen Repräsentanten und der Bevölkerung. In rechtlicher Hinsicht knüpft sich an diese praktische Problemlage die Frage, ob die Gemeinde im politisch nicht lösbaren Konfliktfall mit den Mitteln der Landesplanung rechtlich verpflichtet werden kann, eine städtebauliche Planung für die Errichtung von P&R-Anlagen zu erstellen. difu

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240 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 270