Organisation des Umweltschutzes.

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KGST B 26/73

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Abstract

Der Bericht empfiehlt, die einzelnen Aufgaben des Umweltschutzes und die Funktionen zur Erfüllung der Aufgaben grundsätzlich den Ämtern zu übertragen, zu deren Aufgabengebiet sie nach dem Grundsatz der Zusammenfassung artgleicher und artverwandter Aufgaben gehören. Da die Aufgaben teilweise fachübergreifend sind, werden federführende Ämter empfohlen, um Zuständigkeiten klar abzugrenzen. Es sollte eine Arbeitsgruppe ,,Umweltschutz'' unter Beteiligung der Ämter eingerichtet werden, die im Vergleich zu anderen Ämtern stärker mit Aufgaben des Umweltschutzes befaßt sind. U.a. kann die Arbeitsgruppe umweltbedeutsame Fach- und Bereichsplanungen koordinieren bzw. Koordinationsentscheidungen der Leitung vorbereiten und Aspekte des Umweltschutzes bei der kommunalen Entwicklungsplanung zum Tragen bringen. Für bestimmte Maßnahmen kann die Errichtung einer Projektgruppe vorgesehen werden. Die Notwendigkeiten und Möglichkeiten zwischengemeindlicher Zusammenarbeit sind zu beachten.

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Umweltschutz, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1973), 31 S.,

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Umweltschutz, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 26/73